1. Allgemeines

Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen sind ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen maßgebend, auch wenn der Besteller ausdrücklich etwas anderes vorschreibt. Durch Entgegennahme unserer Autragsbestätigung oder der gelieferten Ware erklärt sich der Besteller mit unseren Bedingungen einverstanden. Stillschweigen unsererseits gegenüber den Bedingungen des Bestellers gilt in keinem Falle als Anerkennung oder Zustimmung.

 

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend, soweit keine anderweitige schriftliche Festlegung getroffen ist. Maße, Gewichte, Muster und Abbildungen in unserem Katalog stellen keine Zusicherung oder Muster im Rechtssinne dar, sondern sind lediglich beschreibend. Änderungen behalten wir uns vor.

An allen Abbildungen, Zeichnungen und Katalogen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Eine Weitergabe ist nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich.

 

3. Aufträge

Maßgebend ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Die Wider-spruchsfrist für von den Bestellungen abweichende Auftragsbestätigungen beträgt höchstens 1 Woche. Andernfalls gilt unsere Auftragsbestätigung als angenommen.

 

4. Preise

Die Preise sind freibleibend bis zum Tage der Lieferung. Die Berechnung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich ohne MwSt. Die jeweils gültige MwSt. wird gesondert berechnet.

 

5. Lieferzeiten

Vereinbarte Lieferzeiten verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlichen Vormaterials, gleichviel, ob diese Hindernisse bei uns oder bei unseren Lieferanten eintreten. Treten sie ein, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, kann der Besteller vom Vertrag insoweit zurücktreten, als er noch nicht erfüllt ist. Andere Ansprüche wegen Verzuges,  insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn der Verzug von einem unserer Vertreter oder von einem unserer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Im Fall der Vorauskasse sind wir zur Lieferung erst verpflichtet, wenn wir über den Rechnungsbetrag verfügen können.

 

6. Lieferungen

erfolgen in Deutschland frei Haus. Pro Sendung erheben wir einen Versicherungsanteil (genannt VA) von 1,80 Euro. Für Kleinaufträge unter 50 Euro Warennettowert berechnen wir zusätzlich eine Bearbeitungspauschale von 6,50 Euro (inkl. VA).

 

7. Versand und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über. Verzögert sich die Absendung durch ein Verhalten des Bestellers, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

 

8. Zahlungen

Unsere Lieferungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto oder innerhalb von 8 Tagen mit 3% Skonto zahlbar. Eine Festlegung anderer Zahlungsbedingungen behalten wir uns vor. Bei Zielüberschreitungen berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz. Zahlungen werden auch bei anders lautenden Bestimmungen stets mit der ältesten Forderung verrechnet. Werden die Zahlungsvereinbarungen nicht eingehalten oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindert, so werden unsere Forderungen sofort fällig. Dies gilt auch bei Stundungsvereinbarungen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüchen und Beanstandungen ist nicht statthaft. Ebenso ist eine Aufrechnung mit Ansprüchen, gleich welcher Art, ausgeschlossen. Es sei denn, die zur Aufrechnung gestellte Gegenanforderung ist anerkannt oder tituliert.

 

9. Gewährleistung und Mängelrügen

Die Gewährleistungsverpflich-tungen des jeweiligen Herstellers oder Vorlieferanten werden an unsere Kunden abgetreten. Die Verpflichtung des Herstellers oder Vorlieferanten zur Gewährleistung wird auf Ersatzlieferungen oder Nachbesserung innerhalb angemessener Frist beschränkt. Über diese Gewährleistung hinausgehende Ansprüche (insbesondere Schadensersatzansprüch) sind ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel, die durch natürliche Abnützung oder Verschleiß, fehlerhafte, nachlässige, unsachgemäße oder ungeeignete Behandlung oder Verwendung oder Nichtbeachtung der Montage- und Verwendungshinweise entstehen. Mängelrügen irgendwelcher Art können nur berücksichtigt werden, wenn sie uns spätestens 10 Tage nach Warenempfang schriftlich angezeigt werden. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Mängelrügen und Beanstandungen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Auf diese Einrede verzichten wir auch nicht dadurch, dass wir bereits über die Mängelrüge verhandelt haben.

 

10. Rücklieferung

Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger Zustimmung in ungebrauchtem und orginalverpacktem Zustand zurückgenommen. Die Rücklieferung muss frachtfrei erfolgen. Gutschrift erfolgt unter Abzug einer Bearbeitungspauschale von mindestens 10% des Warenwertes.

 

11. Eigentumsvorbehalt und Forderungsabtretung

Von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung mit uns vollständig getilgt sind. Wird von uns Ware zurück genommen, gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen. Für uns erfolgte Pfändung von Ware bedeutet dagegen stets den Rücktritt vom Vertrag. Über Pfändungen und andere von Dritten ausgehende Gefährdungen für unsere Rechte sind wir unverzüglich schriftlich mit allen Angaben zu unterrichten, die wir für eine Interventionsklage § 771 der Zivilprozeßordnung benötigen. Soweit wir Ausfall erleiden, weil ein Dritter die von ihm an uns zu erstattenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 der Zivilprozessordnung nicht erbringen kann, haftet der Kläger.

Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch den Käufer findet ausschließlich für uns statt. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns ein Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren (zur Zeit der Verarbeitung). Für die neue Sache gelten im übrigen die Regelungen zur Vorbehaltsware entsprechend. Bei untrennbarer Vermischung unserer Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen vermischten Gegenstände (zur Zeit der Vermischung). Der Eigentümer verwahrt das Allein- oder Miteigentum für uns.

Der Käufer ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern, sofern er uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug ist. Sämtliche hieraus entstehende Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im Voraus an uns ab und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Mehrwertsteuer) bis zum Ausgleich aller in Abs. 8 genannten Forderungen. Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin widerruflich zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Käufer uns die abgetretenen Forderungen nebst deren Schuldner bekanntzugeben und uns alle für eine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten freizugeben, soweit sie die zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigen.

Auf unser besonderes Verlangen macht der Käufer den betreffenden Drittschuldnern Mitteilung von der Abtretung an uns.

Vorstehende Abtretung zur Sicherheit unserer Forderungen umfaßt auch solche Forderungen, die der Käufer gegen einen Dritten infolge einer Verbindung unserer Vorbehaltsware mit einem Grundstück erwirbt. Die Abtretungsregelung gilt auch für verarbeitete, umgebildete und vermischte Vorbehaltsware.

Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, eingetretener Zahlungseinstellung und im Konkursfalle des Käufers sind wir befugt, die gelieferte Ware an uns zu nehmen und zu verwerten. Der Besitzer ist zur Herausgabe verpflichtet. Der Käufer hat sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung zu tragen. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses. Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung der Vorbehaltsware durch Dritte muß uns der Käufer unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Alle uns durch die Pfändung entstehenden Kosten trägt der Käufer.

 

12. Datenschutz

Die Verarbeitung der von Ihnen angegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (Art 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Ihre Angaben werden zum Zweck der Bearbeitung einer Anfrage für mögliche Anschlussfragen gespeichert. Sofern Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um ein Angebot zu erfragen, erfolgt die Verarbeitung der angegebenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art 6 Abs. 1 lit. B DSGVO). Sofern es zu einem Vertragsverhältnis kommt, unterliegen wir den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und löschen Ihre Daten nach Ablauf dieser Fristen. Eine Weitergabe Ihrer Daten kann ggf. an Auftragsverarbeiter und Dienstleister erfolgen (z.B. Paketdienst, Kundendienst, etc.). Darüber hinaus gelten die Vorschriften der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).

 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist Benningen. Gerichtsstand für beide Teile ist Ludwigsburg. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen im Übrigen wirksam und verbindlich. Die unwirksame Bedingung ist durch eine zweckmäßige, wirksame Bedingung zu ersetzen.

 

Sedia Küchentechnik, Juli 2018